8 Nach der Disputation

Spätestens 1 Jahr nach der Disputation musst Du die Arbeit publizieren.

Du kannst das entweder selbst in die Hand nehmen, oder es über die Bibliothek der TU Chemnitz machen. Das zweitere ist sicher einfacher.

8.1 Publikationsmöglichkeiten über TUC

Über die TUC hast Du zwei Möglichkeiten, bei denen Du eine bestimmte Anzahl an Exemplaren an die Hochschulschriftenstelle schicken musst:

  1. 6 gedruckte und gebundene Exemplare, wenn elektronisch über TUC veröffentlicht (Monarch) oder über einen wissenschaftlichen Verlag
  2. 15 gedruckte und gebundene Exemplare andernfalls

Unter Umständen kann es sich lohnen Variante 2 in Betracht zu ziehen, denn um bei VG-Wort den vollen Anteil zu bekommen, muss Dein Buch in verschiedenen Bibliotheken verfügbar sein. Bei nur 6 Exemplaren ist das, so weit ich sehe, nicht möglich. Am besten einfach mit der Hochschulschriftenstelle absprechen. Das ist nicht unwichtig, denn bei VG-Wort gibt’s ordentlich Knete, die Dir prinzipiell zusteht.

8.2 Hochschulschriftenstelle

Die Abgabe der Exemplare an die Bibliothek ist auf folgender Seite gut beschrieben: https://www.tu-chemnitz.de/ub/publizieren/hss/

Es gibt hier auch einen Guide für die Gestaltung der Titelseite (https://www.tu-chemnitz.de/ub/publizieren/hss/muster_titelblaetter.pdf). Falls Du das mit der Titelseite überlesen hast und jetzt keine hast … Ich habe damals einfach die geforderten Informationen auf selbstklebende Labels ausgedruckt und auf die erste Seite in der Dissertation geklebt. Kann mir aber vorstellen, dass Die Dissertation gar nicht angenommen wird, wenn die Titelseite fehlt. Früher stand das mit der Titelseite nicht in der Promotionsordnung, jetzt aber schon.

8.3 Fertig!!!!11

Nach der Abgabe der Exemplare bei der Hochschulschriftenstelle, kannst Du Deine Sonnenbrille aufsetzen, Dich für zwei Wochen auf die Couch legen und Cocktails schlürfen. Bald bekommst Du eine Bestätigung von der Hochschulschriftenstelle und anschließend Deine Promotionsurkunde. Du hast es geschafft. Gratulation! Jetzt kannst Du feiern wie Bill Gates beim Release von Windows 95: https://www.youtube.com/watch?v=lAkuJXGldrM

8.4 VG Wort nicht vergessen!

Da Deine Dissertation ein wissenschaftliches Buch ist, kannst Du Sie entsprechend bei der VG Wort verwerten. Man hört das hin und wieder, aber viele nehmen das nicht ernst. Das ist ein Fehler, denn es gibt ordentlich Knete. Im Jahr 2019 immerhin 1400€, wenn alle Bedingungen erfüllt waren. Um Deinen Anspruch geltend zu machen, solltest Du Dich bei der VG Wort anmelden (https://tom.vgwort.de/portal/registration/editNewRegistration), also einen Wahrnehmungsvertrag abschließen.

Übrigens kannst Du die Anmeldung von Büchern innerhalb von 2 Jahren nach Erscheinen tätigen. Hast Du also in den letzten 2 Jahren promoviert, kannst Du in diesem Jahr noch anmelden.

Die Anmeldung im Portal von VG Wort läuft über “Wissenschaft”. Dein Buch sollte in mindestens 3 Bibliotheken ausleihbar sein. Das wird vom Universitätsverlag der TU Chemnitz erledigt. Da Du immer 6 Print-Exemplare (laut Promotionsordnung abgibst), kann der Universitätsverlag je zwei Exemplare an andere Bibliotheken schicken (bei mir waren es Frankfurt und Leipzig). 2 Exemplare bleiben an der TU Chemnitz. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilausschüttung erfüllt (50%). Den vollen Betrag bekommt man wenn das Buch an 5 Standorten verfügbar ist.

8.4.1 Probleme und Tipps

Tatsächlich wurde meine Dissertation von VG Wort bisher nicht akzeptiert, da die Bibliotheks-Standorte nicht im Karlsruher Virtuellen Katalog (KVK) gelistet sind – keine Ahnung, warum es ausgerechnet der KVK sein muss und warum dieser die oben genannten Standorte nicht berücksichtigt. Ich hab’s einfach nochmal probiert mit den Links aus denen deutlich wird, wo die Dissertation ausleihbar ist. Leider hat auch das nicht geklappt und die Frist ist bei mir schon abgelaufen. ABER es kommen hoffnungsvolle Signale von meiner Kollegin Laura Ackermann, die folgende Tipps gibt:

  1. Die Bereitstellung eines Exemplars erfolgt ja typischerweise über ELTAB. Für manche Unis (zum Beispiel die LMU München) ist das aber nicht möglich, weil die an ELTAB nicht teilnehmen. Deshalb der Tipp: Bei Bedarf kann ein Printexemplar auch ganz unbürokratisch ohne „Zwischenstopp“ über ELTAB von unserer UniBib zugeschickt werden. Ggf. erleichtert das das Finden interessierter Unis.

  2. Die Uni Marburg und die LMU München schienen allgemein interessiert an Dissertationen (zumindest bei meiner Anfrage^^) und vielleicht haben da auch andere Arbeiten eine gute Chance. Beide sind auch im KVK.

  3. Es lohnt sich denke ich immer, bei denjenigen Unis anzufragen, mit denen man schon einmal (am besten im Rahmen der Diss) kooperiert hat. Das kann man dann auch gleich in der Anfrage an die jeweilige Bibliothek mit hineinschreiben und dann ist auch immer noch ein zusätzlicher Grund gegeben, weshalb die anderen Unis die eigene Diss in den Bestand aufnehmen sollten

8.4.2 VG-Wort Online-Publikation

Über METIS ist es auch möglich die Dissertation zusätzlich als Online-Publikation bei VG Wort anzumelden. Hierfür braucht man allerdings Zählmarken und einen Mindestaufruf des Dokuments pro Jahr. Die Auszahlungs-Beträge sind hier deutlich geringer (~30-40€). Wie das genau läuft kann ich nicht genau sagen. Wenn die Arbeit über den Monarch der TU Chemnitz online verfügbar ist, kann man dort die Aufrufe eventuell nachweisen oder eine Zählmarke einbauen. Alternativ kann man natürlich auch eine Zählmarke auf der eigenen Website einbauen und dort die Dissertation zur Verfügung stellen. Ob so die Mindestaufrufe zustande kommen, hängt wohl hauptsächlich vom Thema und Deinem Marketing ab. Ich schätze meist wird es sich nicht lohnen. Aber falls doch, gibt’s zumindest jedes Jahr ein bisschen Geld, da für METIS jährlich ausgeschüttet wird.