2 Einschreiben

2.1 Beim Promotionsausschuss der HSW

“Einschreiben” musst Du Dich auf jeden Fall beim Promotionsausschuss (Kontakt: https://www.tu-chemnitz.de/hsw/fakultaet/promotion-habilitation/kontakt_promotion.php). Genauer gesagt: Du stellst einen Antrag auf Zulassung zur Promotion. Das ist im Grunde nur eine Formalie.

Wann? Das kannst Du jederzeit tun, denn der Promotionsausschuss tagt mehrmals im Semester. Der Promotionsausschuss fordert eine möglichst frühe Antragsstellung.

Den Antrag gibt es hier: https://www.tu-chemnitz.de/hsw/fakultaet/promotion-habilitation/Antrag_auf_Zulassung.pdf

Die Anhänge nicht vergessen! Zeugnis und Urkunde der Hochschulabschlussprüfung sollten klar sein, für die Betreuerzusage reicht ein kurzer Brief des Betreuers.

Bei FH-Abschluss braucht man noch einen Vorschlag zur Promotion des Fakultätsrats der FH.

Das Formular zur Erfassung der Promovierendendaten gibt es hier: https://www.tu-chemnitz.de/hsw/fakultaet/promotion-habilitation/Erfassungsbeleg_Hochschulstatistikgesetz_09_2022_pw.pdf

2.2 Beim Studentensekretariat der TU Chemnitz

Neben dem Antrag auf Promotion kannst Du Dich auch offiziell als Promotionsstudent an der TU Chemnitz einschreiben und alle Vorteile des Studentendaseins genießen. Meine Empfehlung: auf jeden Fall machen, denn den Studentenbeitrag hast Du sehr schnell wieder rein, wenn Du ab und zu mal mit der Bahn in Sachsen fährst oder mal in der Mensa isst. Bereite Dich aber darauf vor ständig von Deinen Freunden belächelt und gefragt zu werden, ob Du wirklich noch studierst.

Für die Einschreibung als Promotionsstudent brauchst Du nur eine Betreuerzusage und das Abschlusszeugnis des Studienfaches in dem Du promovieren willst. Der Zeitpunkt der Einschreibung ist somit auch flexibel. Die Bewerbung erfolgt direkt über das Bewerbungsportal der TU Chemnitz:

https://campus.tu-chemnitz.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y

Die Einschreibung als Student an der TU Chemnitz wird teilweise inkonsistent gehandhabt. Manchmal ist die Einschreibung unabhängig von dem Antrag zur Zulassung zur Promotion. Du kannst also auch noch gar nicht vom Promotionsausschuss zugelassen sein (weil Du den Antrag noch nicht gestellt hast), aber trotzdem schon Promotionsstudent sein. Manchmal ist es aber auch so, dass eine Zulassung zur Promotion durch den Promotionsausschuss nachgewiesen werden muss. Ich schätze, dass hier in der Zukunft eine einheitliche Regelung gefunden wird. In jedem Fall ist es kein großer Aufwand sich als Promotionsstudent einzuschreiben, sofern man einen Professor als Betreuer hat.

Caveat: Studierst Du über die Regelstudiendauer, verlangt das Studentensekretariat eine Zustimmung des Promotionsausschusses zur Verlängerung des Studiums. Die Regelstudiendauer beträgt gerade mal 3 Jahre. Wenn Du also länger Student sein willst, solltest Du spätestens Anfang des 6. Semester den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen (siehe oben). Für die Verlängerung reicht dann ein knapper Brief an den Promotionsausschussvorsitzenden:

2.2.1 Textvorschlag Verlängerung Promotionsausschuss


Technische Universität Chemnitz
Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Promotionsausschuss
09107 Chemnitz


Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums

Sehr geehrter Herr Prof. …,

ich ersuche Sie um eine Verlängerung meines Promotionsstudiums im Fach Psychologie an der Fakultät für Human und Sozialwissenschaften der TU Chemnitz (Betreuer Herr Prof. Dr. Walt Disney) um 1 Semester (SS/WS 20xy).

Mit freundlichen Grüßen

Mickey Maus


Den Antwort-Brief mit Verlängerungszustimmung kannst Du dann eingescannt als Mail an das Studentensekretariat weiterleiten ().

2.2.2 Textvorschlag Verlängerung Studentensekretariat


Liebes Team des Studentensekretariats,

anbei die Bestätigung des Promotionsvorsitzenden über die Weiterführung meines Promotionsstudiums im SS/WS 20xy. Die Matrikelnummer ist 123456.

Beste Grüße

Mickey Maus


2.3 Betreuungsvereinbarung

Mittlerweile ist eine Betreuungsvereinbarung Pflicht für befristete beschäftigte Mitarbeiter der TUC (also alle Doktoranden mit Stelle an der TUC), näheres Infos:

https://www.tu-chemnitz.de/hsw/fakultaet/promotion-habilitation/betreuungsvereinbarung.php

Als externer Doktorand kann man wählen.

Ich bin generell eher skeptisch gegenüber einer festen und forcierten Vereinbarung. Ich glaube, dass die Wahl des Betreuers viel wichtiger ist als eine Vereinbarung. Zerstreitet man sich mit seinem Betreuer während der Promotion, wird keine Vereinbarung helfen. Ist der Betreuer nur halbherzig an Deinem Thema interessiert, bringt Dir eine festgehaltene Betreuungspflicht wenig. Mein Tipp ist also: erkundige Dich bei ehemaligen Promotionsstudenten wie die Betreuung war. Überlege Dir dann ob diese Art von Betreuung zu Dir passt. Eine Vereinbarung kannst (oder musst) Du dann immer noch aufsetzen, mit der Zuversicht, dass Du sie wahrscheinlich nicht brauchen wirst.